Modellbau / Formenbau

Der Modell- und Formenbau ist für viele Industriebereiche wie etwa Gießerei, Maschinenbau, Automobilwirtschaft oder Luft- und Raumfahrttechnik ein wichtiger Zulieferer. In seinen verschiedenen Sparten (Gießerei, Karosserie und Produktion, Anschauung) sowie im angrenzenden Werkzeugbau werden zahlreiche konstruktive und fertigungstechnische Arbeiten ausgeführt. Neben den klassischen Fertigungstechnologien halten vermehrt generative Verfahren Einzug. Zum Einsatz kommt zudem eine große Bandbreite von Werkstoffen. Dabei können Beschäftigte zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sein, insbesondere durch:

  • Chemische Gefahrstoffe
    Für die überwiegende Anzahl der in Modell- und Formenbau vorkommenden chemischen Gefahrstoffe ist das Risiko, eine Berufskrankheit zu erleiden, relativ gering. Dennoch muss am Arbeitsplatz sorgsam gearbeitet werden und dürfen gesundheitliche Belastungen nicht ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden. Tatsächlich wurden je nach benutzter Chemikalie vermehrt Erkrankungen der Atemwege und der Haut festgestellt. Besondere Achtsamkeit ist unter anderem geboten bei Kunstharzen (Epoxid, Polyester, Styrol), Lacken, Kühlschmierstoffen, oder Faserstäuben.
  • Bearbeitungsmaschinen
    Die unterschiedlichen Maschinen zur Holz- und Metallbearbeitung bergen zahlreiche Verletzungsrisiken. Dies gilt insbesondere für manche Standardmaschinen wie zum Beispiel Tisch- und Formatkreissägemaschinen (Berühren des Sägeblattes) oder auch Abrichthobelmaschinen und Tischfräsmaschinen (bei beiden wird das Werkstück mit der Hand unmittelbar über die Messerwelle bzw. am Fräswerkzeug vorbeigeschoben). Trotz hoher Sicherheitsstandards bei den Anlagen besteht ein hohes Verletzungsrisiko.
  • Lärm
    Lärm am Arbeitsplatz wird nicht nur als störend und belästigend empfunden. Lärm kann auch die Gesundheit beeinträchtigen und bleibende Schäden verursachen oder eine erhöhte Unfallgefahr (schlechtere Erkennbarkeit von Alarm- und Warnsignalen) darstellen. Außerdem kann er die Arbeitsfähigkeit für bestimmte Aufgaben einschränken oder sogar ausschließen und die Leistung mindern. Die Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
  • Bildschirmarbeitsplätze
    Im Modell- und Formenbau sind vor allem in Arbeitsvorbereitung und Konstruktion Bildschirmarbeitsplätze oft ständig besetzt. Ungünstige Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten können Erkrankungen der Muskeln, des Skeletts und der Augen, Konzentrationsstörungen sowie Stresssituationen zur Folge haben.
  • Lagern und Transportieren
    Zum Einsatz kommt unter anderem großes und schweres Platten- oder Blockmaterial aus Holz, Polyurethanen oder Metall. Im Lagerbereich stellen diese durch Umstürzen oder Herabfallen eine Gefahrenquelle dar. Das gilt auch beim Verladen oder beim innerbetrieblichen Transport. Ein hohes Verletzungsrisiko birgt der Umgang mit Flurförderzeugen durch herabstürzende Lasten, Umstürzen des Fahrzeuges und Überfahrenwerden.
  • Holzstaub
    In nicht wenigen Modellbaubetrieben werden Holzwerkstoffe aus Buchenholz verarbeitet. Bei langjähriger Inhalation von Buchenholzstaub und bestimmten Zusatzstoffen, wie z.B. Chromaten, Holzschutzmittelwirkstoffen, besteht ein erhebliches Erkrankungsrisiko (Nasenschleimhautkrebs). Vor allem bei der Inhalation, aber auch beim Hautkontakt, entwickeln manche Beschäftigte zudem chronische oder obstruktive Atemwegs- oder Hauterkrankungen.
  • Silos
    Bei Silos für Holzstaub und -späne kommt es immer wieder zu unbefugtem Einsteigen, unsachgemäßer Vorgehensweise beim Beseitigen von Spänestaus oder beim Entleeren. Durch abrutschendes oder einstürzendes Spänegut besteht hohes Erstickungsrisiko.
  • Brand- und Explosionsschutz
    In holzverarbeitenden Modell- und Formenbaubetrieben besteht ein Brand- und Explosionsrisiko, das sich im Wesentlichen auf Silos und Filteranlagen bezieht. Weitere Brandrisiken bestehen an Lackieranlagen. Hauptursachen für Brände in diesem Bereich sind Funken, die von Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen erzeugt werden und in die Absauganlage gelangen. In geringerem Maße sind auch elektrische Defekte ursächlich.


Gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dazu sind die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Unsere Leistungen


Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

  • Herstellung von Werkzeugen, Modellen und Formen
     

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