Metallhandwerk

Zwei Drittel der Betriebe des Metallhandwerks gehören zum Metallbaubereich, unterschieden in die Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Nutzfahrzeugbau und Metallgestaltung. Je nach Fachrichtung fertigen und montieren sie vorwiegend für Kunden aus dem öffentlichen, gewerblichen und privaten Bereich

  • Überdachungen, Fassadenelemente, Tore, Fensterrahmen oder Schutzgitter aus Stahl oder anderen Metallen,
  • Fahrzeugrahmen, Karosserien, Fahrwerke und Aufbauten für Nutzfahrzeuge und Maschinen,
  • Bauteile wie Gitter, Geländer, Metalleinfassungen und -verzierungen oder auch Gebrauchsgegenstände.
     

Ein Drittel der Branche zählt zur Feinwerkmechanik und fertigt metallene Präzisionsbauteile für Maschinen und feinmechanische Geräte und montieren diese zu funktionsfähigen Einheiten. Feinwerkmechanische Betriebe sind klassische Zulieferer, Maschinen- und Werkzeugbauer, Partner der Automobilbranche, der Luft- und Raumfahrtindustrie, der Energietechnik oder der Medizintechnik. Zum Einsatz kommen Schweiß-, Umform- und Schmiedetechniken sowie spanende Verfahren wie Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen, und Honen. Dabei können Beschäftigte zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sein, insbesondere durch:

  • Bearbeitungsmaschinen
    Die unterschiedlichen Maschinen zur Metallbearbeitung bergen trotz hoher Sicherheitsstandards zahlreiche Verletzungsrisiken. Gefahren an Standardmaschinen zum Fräsen, Bohren, Drehen oder Pressen ergeben sich zum Beispiel durch mechanische Energien (Quetsch- und Scherstellen, wegfliegende Späne, Maschinen- und Fahrbewegungen), durch elektrische Energien (Berührung aktiver Teile) oder durch thermische Energien aufgrund heißer Medien.
  • Lärm
    Lärm am Arbeitsplatz wird nicht nur als störend und belästigend empfunden. Lärm kann auch die Gesundheit beeinträchtigen und bleibende Schäden verursachen oder eine erhöhte Unfallgefahr (schlechtere Erkennbarkeit von Alarm- und Warnsignalen) darstellen. Außerdem kann er die Arbeitsfähigkeit für bestimmte Aufgaben einschränken oder sogar ausschließen und die Leistung mindern. Die Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
  • Brand- und Explosionsschutz
    In metallverarbeitenden Unternehmen besteht ein Brand- und Explosionsrisiko, das sich im Wesentlichen auf thermische Schweiß­ und Schneidarbeiten bezieht. Gefährliche Gemische, Schweiß- und Schneidfunkenflug oder brennbare Stoffe im Arbeitsbereich verlangen hier besondere Aufmerksamkeit. Weitere Brandrisiken bestehen an Werkzeugmaschinen. Beim Schleifen, Drehen oder Fräsen von verschiedenen Metallen und Metalllegierungen kommen brennbare Öle als Kühlschmiermittel zum Einsatz. In geringerem Maße sind auch elektrische Defekte ursächlich.
  • Gefahrstoffe
    Für die überwiegende Zahl der im Metallhandwerk vorkommenden chemischen Gefahrstoffe ist das Risiko, eine Berufskrankheit zu erleiden, relativ gering. Dennoch muss am Arbeitsplatz sorgsam gearbeitet werden und dürfen gesundheitliche Belastungen nicht ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden. Tatsächlich wurden je nach benutzter Chemikalie vermehrt Erkrankungen der Atemwege und der Haut festgestellt. Besondere Achtsamkeit ist allerdings geboten bei Kühlschmierstoffen oder insbesondere bei Schweiß- und Schneidrauche.
  • Leitern
    Arbeiten auf Leitern ist die gefährlichste Tätigkeit in der Metallhandwerk. Das Risiko, beim Besteigen einer Leiter zu verunglücken, ist fünfmal höher als beim Arbeiten an der Kreissäge. Für die Unfälle sind kaum fehlerhafte Leitern, sondern stets sorgloses und deshalb falsches Verhalten ursächlich. Das Verletzungsrisiko entsteht bei der Benutzung, insbesondere für Tätigkeiten, bei denen Gegenstände wie Werkstücke, Montageteile oder Werkzeuge transportiert oder in den Händen gehalten werden. Unfallursachen sind Abstürze wegen Gewichtsverlagerungen auf der Leiter oder nicht genügend festem Stand der Leiter.
  • Lagern und Transportieren
    Zum Einsatz kommt unter anderem großes und schweres Block-, Platten- oder Stangenmaterial aus Metall. Im Lagerbereich stellen diese durch Umstürzen oder Herabfallen eine Gefahrenquelle dar. Das gilt auch beim Verladen oder beim innerbetrieblichen Transport. Ein hohes Verletzungsrisiko birgt der Umgang mit Flurförderzeugen durch herabstürzende Lasten, Umstürzen des Fahrzeuges und Überfahrenwerden.
  • Bildschirmarbeitsplätze
    Im Metallhandwerk sind vor allem in Arbeitsvorbereitung und Konstruktion Bildschirmarbeitsplätze oft ständig besetzt. Ungünstige Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten können Erkrankungen der Muskeln, des Skeletts und der Augen, Konzentrationsstörungen sowie Stresssituationen zur Folge haben.


Gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dazu sind die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.


Unsere Leistungen


Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

  • Metallbau, Schlosserei, Schweißerei, Kunstschmieden, Hufschmieden
  • Mechanische Fertigung (drehen, bohren, fräsen) von Metall
  • Herstellung von Werkzeugen und Maschinen aller Art
  • Verarbeitung von Blechen (stanzen, schneiden, umformen)
  • Oberflächenbehandlung und -beschichtung (mechanisch, thermisch, chemisch), Wärmebehandlung von Metall

 

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