Die Europäische Union hat im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) die Regeln beim Umgang mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, ausgeweitet. Unter anderem müssen Handwerk und Industrie bis zum 24. August 2023 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen, die mit Polyurethan arbeiten. Der einfachste Weg zur Umsetzung dieser Schulungspflicht führt über eine Schulungsplattform der europäischen Chemieindustrie.
Klebstoffe, Schäume, Lacke, Harze, Beschichtungs- und Dichtstoffe – in vielen Branchen ist eine Arbeit ohne sie kaum denkbar. Doch häufig enthalten solche Stoffe Isocyanate oder Diisocyanate. Diese Chemikalien sind Grundbausteine für Polyurethan (PU). In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als krebsverdächtig und gesundheitsbelastend. Wenn sie unsachgemäß angewendet werden, können sie zu Atemwegs- und Hauterkrankungen führen. Die Europäische Kommission hat deswegen 2020 in einem gesonderten Beschluss zur Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate künftig nur noch nach entsprechender Schulung verwendet werden dürfen. Genauer gesagt, gelten diese neuen Restriktionen für alle Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration über 0,1 Prozent. Welche Produkte das im Einzelnen sind, ist leicht zu erkennen. Denn seit Februar sind die Hersteller verpflichtet, diese auf der Verpackung mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen: „Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich.“ Verantwortlich dafür, dass geeignete Schulungen angeboten werden, sind die Hersteller und Lieferanten. Seit einigen Monaten stellen die europäischen Herstellerverbände dazu unter www.safeusediisocyanates.eu ein Schulungsportal zur Verfügung.
Downloads:
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Nutzung des Schulungsportals (SIAM kompakt 4-101) finden SIAM-Kunden im internen Bereich der Branchenportale unter "Praxishilfen → Fachinfo SIAM kompakt".